Lust auf Nähen und Reisen? Jetzt könnt ihr euer eigenes Reisetagebuch gratis beim BERNINA Fachhändler (in der Schweiz) nähen und am Gewinnspiel für eine Reise nach Kuba teilnehmen. Die Nähanleitung für das Reisetagebuch findet ihr unten. Danach einfach ein tolles Foto eures Werkes mit #stitchtogether auf Instagram teilen oder auf der BERNINA Schweiz Facebook-Seite posten und ihr nimmt automatisch an der Verlosung für 2×2 Flüge nach Kuba teil. Viel Spass beim Nähen und viel Glück!
Material
Das Material erhält ihr bei eurem BERNINA Fachhändler in der Schweiz:
- BERNINA Nähmaschine
- Bedruckter Stoff
- Heft, Deckel & Einlageblätter
- Nähfaden
- Nähnadel
- Klipps
- Schere
- Bügeleisen
Nähanleitung
Die langen Stoffkanten auf die Grösse des Deckels nach innen falten und bügeln:
Falls gewünscht, Kante oben und unten absteppen:
Bucheinband über den Karton-Heftrücken einschlagen und festklippsen:
Seiten von vorne abnähen:
Blätter in das Heft legen und festklippsen:
Die Blätter mittig in den Umschlag nähen:
Und fertig ist euer neues Reisetagebuch:
#stitchtogether Wettbewerb
So nimmt ihr am Wettbewerb teil: Macht ein tolles Foto von eurem neuen Reisetagebuch und teilt es mit uns auf Instagram mit dem Hashtag #stitchtogether oder postet es auf der BERNINA Schweiz Facebook-Seite. Damit nimmt ihr automatisch an der Verlosung für 2×2 Flüge nach Kuba teil (Teilnahmeschluss: 31.12.2019). Viel Glück!
Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb
An der Verlosung nehmen alle Personen (wohnhaft in der Schweiz und Liechtenstein) teil, die bis am 31.12.2019, 23.55 Uhr, ein Bild des selbst genähten Reisetagebuchs auf Instagram mit #stitchtogether teilen oder auf der BERNINA Schweiz Facebook-Seite posten.
Mitarbeiter von BERNINA, der Kooperationspartner sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Gewinner werden öffentlich in einem Post erwähnt und persönlich benachrichtigt.
Falls der Gewinner nicht in der Lage oder nicht berechtigt ist, den Preis anzunehmen, übernehmen wir keine Garantie dafür, dass ein alternativer Preis oder Ersatz angeboten werden kann. Der Gewinn kann nicht bar ausgezahlt und der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.
Wenn auf die Benachrichtigung über den Gewinn innerhalb von 7 Tagen keine Antwort eingeht, verfällt der Gewinn.
Und was machen wir Armen, die wir nicht in der wunderschönen Schweiz wohnen?? ?
Hi Brigitte, es tut uns sehr leid, dass dieses Angebot auf den Schweizer Markt begrenzt ist…